Samstag, 4. Januar 2020


Pflichten

Im Leben der Gemeinschaft gibt es verschiedene Pflichten. Denken wir zum Beispiel an die Verpflichtung, Steuern zu zahlen oder an die Schulpflicht. Wenn jemand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, können für ihn oder für die Gemeinschaft Nachteile und Schädigungen entstehen.

Es gibt auch für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft Vorschriften und Pflichten. Wenn jemand die Verpflichtungen, die auf staatlichen Gesetzen beruhen, übertritt, hat das gelegentlich böse Folgen und zieht Strafen nach sich. Wenn aber wer religiöse Verpflichtungen missachtet, ergeben sich scheinbar keine Nachteile.
Einige Beispiele:
Wenn ein katholischer Christ das Gebot der Sonntagsheiligung missachtet, merkt Nachteile weder er noch merken es seine Mitmenschen. Er kann ausschlafen, in seinem Garten arbeiten, erspart sich das Klingelbeutelopfer und kann in Ruhe seine Zeitung genießen.
Wenn  jemand nicht mehr zur Beichte geht, merkt er auch kaum Nachteile.
Verzichtet ein Brautpaar auf die kirchliche Trauung, scheint alles in Ordnung zu sein. Man erspart sich auch Ausgaben für Festkleid und Festmahl.

Ist also der besser dran, der religiöse Gebote unbeachtet lässt? Das scheint nur vordergründig so. Es führt die Vernachlässigung selbstverständlichen religiösen Lebens zum Glaubensschwund. Man bedenke aber das Wort der Schrift: „Wer glaubt, der wird gerettet werden, wer nicht glaubt, der wird verdammt.“ In dieser Sicht ist der Verlust des Glaubens und all dessen, was dazu führt, das größte Übel. In dieser hektischen Welt mag der Verlust des Glaubens und damit der Zukunft in der Vollendung bei Gott keine Rolle spielen. Aber wenn man das ganze Leben bedenkt, das über den Tod hinaus reicht, ist alles wertvoll, was dieses endgültige vollendete Leben bewirkt und alles, was diese Vollendung in Gefahr bringt, schädlich.

Es gibt also Verpflichtungen der Glaubensgemeinschaft, die der Menschen Heil bewirken, und sind nur deshalb auch berechtigte Anliegen der katholischen Kirchenleitung.

Die gewichtigsten Gründe, religiöse Pflichten zu erfüllen, ergeben  sich aus der Tatsache, dass wir alles, was wir besitzen, von Gott geschenkt erhielten und dass der Mensch die Verpflichtung hat, seinen Gott zu verehren. Kirchengesetze beruhen auf diesen Verpflichtungen, die auf der Basis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus stehen.

Wer die Heilige Messe gering achtet, verachtet den Kreuzestod Jesu, wer die Beichte meidet, bedenkt nicht, dass ihn Gott in seinem Gewissen heilen kann und will, wer auf die kirchliche Trauung verzichtet, obwohl er heiraten könnte, verschmäht die göttliche Liebeskraft, die dort vermittelt wird.

Es geht also nicht um kirchliche Gesetze, es geht um den Glauben an Gott und um das ewige Heil, das auch von diesem Glauben abhängt. (Merli@utanet.at)

AM