Pflichten
Im Leben der Gemeinschaft gibt es verschiedene Pflichten.
Denken wir zum Beispiel an die Verpflichtung, Steuern zu zahlen oder an die
Schulpflicht. Wenn jemand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, können für
ihn oder für die Gemeinschaft Nachteile und Schädigungen entstehen.
Es gibt auch für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft
Vorschriften und Pflichten. Wenn jemand die Verpflichtungen, die auf staatlichen
Gesetzen beruhen, übertritt, hat das gelegentlich böse Folgen und zieht Strafen
nach sich. Wenn aber wer religiöse Verpflichtungen missachtet, ergeben sich
scheinbar keine Nachteile.
Einige Beispiele:
Wenn ein katholischer Christ das Gebot der Sonntagsheiligung
missachtet, merkt Nachteile weder er noch merken es seine Mitmenschen. Er kann
ausschlafen, in seinem Garten arbeiten, erspart sich das Klingelbeutelopfer und
kann in Ruhe seine Zeitung genießen.
Wenn jemand nicht
mehr zur Beichte geht, merkt er auch kaum Nachteile.
Verzichtet ein Brautpaar auf die kirchliche Trauung, scheint
alles in Ordnung zu sein. Man erspart sich auch Ausgaben für Festkleid und
Festmahl.
Ist also der besser dran, der religiöse Gebote unbeachtet
lässt? Das scheint nur vordergründig so. Es führt die Vernachlässigung
selbstverständlichen religiösen Lebens zum Glaubensschwund. Man bedenke aber
das Wort der Schrift: „Wer glaubt, der wird gerettet werden, wer nicht glaubt,
der wird verdammt.“ In dieser Sicht ist der Verlust des Glaubens und all
dessen, was dazu führt, das größte Übel. In dieser hektischen Welt mag der
Verlust des Glaubens und damit der Zukunft in der Vollendung bei Gott keine
Rolle spielen. Aber wenn man das ganze Leben bedenkt, das über den Tod hinaus
reicht, ist alles wertvoll, was dieses endgültige vollendete Leben bewirkt und
alles, was diese Vollendung in Gefahr bringt, schädlich.
Es gibt also Verpflichtungen der Glaubensgemeinschaft, die
der Menschen Heil bewirken, und sind nur deshalb auch berechtigte Anliegen der
katholischen Kirchenleitung.
Die gewichtigsten Gründe, religiöse Pflichten zu erfüllen,
ergeben sich aus der Tatsache, dass wir
alles, was wir besitzen, von Gott geschenkt erhielten und dass der Mensch die
Verpflichtung hat, seinen Gott zu verehren. Kirchengesetze beruhen auf diesen
Verpflichtungen, die auf der Basis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus stehen.
Wer die Heilige Messe gering achtet, verachtet den
Kreuzestod Jesu, wer die Beichte meidet, bedenkt nicht, dass ihn Gott in seinem
Gewissen heilen kann und will, wer auf die kirchliche Trauung verzichtet, obwohl
er heiraten könnte, verschmäht die göttliche Liebeskraft, die dort vermittelt
wird.
Es geht also nicht um
kirchliche Gesetze, es geht um den Glauben an Gott und um das ewige Heil, das
auch von diesem Glauben abhängt. (Merli@utanet.at)
AM